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Die heute nach Zustimmung des Bundesrates endgültig mit dem „Gesetz
über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen“ beschlossene
Umlagefinanzierung der Mutterschaftsleistungen wird vom Handwerk
mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Die ab 01.01.2006 gültige
Neuregelung löst einen Kosten- und Bürokratieschub für viele
Betriebe aus. Künftig sind alle Unternehmen unabhängig von
ihrer Beschäftigtenzahl gezwungen, in einem komplizierten
Verfahren die Umlage „U 2“ zu berechnen und an die
zuständige Krankenkasse abzuführen. In Mutterschaftsfällen
müssen sie ihre Entgeltfortzahlung nach dem Mutterschutzgesetz
gegenüber den beschäftigten Frauen erbringen – und
anschließend sich dieses Geld von der zuständigen Krankenkasse
wieder erstatten lassen. „Diese Neuregelung enthält eine
eklatant falsche Weichenstellung zur Finanzierung der
Mutterschaftsleistungen,“ so BHTPräsident Heinrich
Traublinger, MdL. „Es zeigt sich wieder einmal, dass es einen
gravierenden Unterschied zwischen mittelstandspolitischen
Bekundungen und mittelstandsfreundlichem Handeln gibt.“
Gerade der Mittelstand, und hier im Besonderen das
verkaufende Handwerk, der Einzelhandel und die
Dienstleistungsbranche, stellten
überproportional Arbeitsplätze für Frauen zur Verfügung.
Dies werde jetzt vom Gesetzgeber bestraft.
Das Handwerk hat seine strikt ablehnende Haltung zur
Neuregelung im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach auf
der landes- und bundespolitischen Ebene zum Ausdruck gebracht
und dabei eine Steuerfinanzierung gefordert. Es ist auch nicht
gewillt, die neue Regelung hinzunehmen. „Mit dieser
Entscheidung muss sich umgehend der von der neuen
Bundesregierung vorgesehene „Normenkontroll-Rat“, eine Art
„Bürokratie-TÜV“ befassen“, so BHT-Präsident
Traublinger. Der Mutterschutz sei unstreitig eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nach dem Grundgesetzes besteht
eine originäre Verpflichtung des Staates, die
Einkommenssicherung der Mutter zu gewährleisten. „Es geht
nicht an, dass der Staat in diesem Kernbereich seiner
Zuständigkeit der eigenen finanziellen Verantwortung nicht
nachkommt“, so der BHT-Präsident.
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