Wahlfreiheit für Krankenversicherte erhalten
Gegen höhere Versicherungspflichtgrenze
Im Rahmen der Berliner Koalitionsverhandlungen geht es in der
Arbeitsgruppe Gesundheit derzeit auch um eine Anhebung der
Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche
Krankenversicherung von derzeit 3.900 € monatlichem
Bruttoverdienst auf 5.200 €.
Damit hätten nur noch versicherungspflichtige Arbeitnehmer
oberhalb dieses Betrages die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher
und privater Krankenversicherung. Die weniger Verdienenden
müssten automatisch in die gesetzliche Versicherung.
BHT-Präsident Heinrich Traublinger, MdL, fürchtet denn auch,
„dass so die Bürgerversicherung durch die Hintertür
eingeführt“ würde.
Mit der höheren Verdienstgrenze würde nicht nur die
Wahlfreiheit, sondern auch der Wettbewerb zwischen der
gesetzlichen und privaten Krankenversicherung eingeschränkt.
Die privaten Krankenversicherungen
selbst befürchten eine „Austrocknung“, weil ihnen der
Nachwuchs abgeschnitten würde. Die politische Erfahrung und die
Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen
außerdem befürchten, dass nach der Versicherungspflichtgrenze
über kurz oder lang auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben
wird. Dann käme für Arbeitnehmer zwischen der jetzigen und der
künftig höheren Beitragsbemessungsgrenze ein höherer
Monatsbeitrag zur Krankenversicherung heraus. Das gleiche würde
dann für ihre Arbeitgeber gelten, die ja die Hälfte tragen
müssen.
Der Bayerische Handwerkstag hat sich aber für eine Entkopplung
der Krankenversicherung vom Arbeitsverhältnis, zumindest aber
für ein „Einfrieren“ des Arbeitgeberbeitrages zur
Krankenversicherung ausgesprochen. Das Vorhaben beinhaltet aber
im Gegenteil eine Tendenz zur Erhöhung der Lohnzusatzkosten.