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Pressemitteilungen des bayerischen Handwerks

Pressemitteilung vom 3.11.2005

Wahlfreiheit für Krankenversicherte erhalten
Gegen höhere Versicherungspflichtgrenze

Im Rahmen der Berliner Koalitionsverhandlungen geht es in der Arbeitsgruppe Gesundheit derzeit auch um eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 3.900 € monatlichem Bruttoverdienst auf 5.200 €.
Damit hätten nur noch versicherungspflichtige Arbeitnehmer oberhalb dieses Betrages die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die weniger Verdienenden müssten automatisch in die gesetzliche Versicherung. BHT-Präsident Heinrich Traublinger, MdL, fürchtet denn auch, „dass so die Bürgerversicherung durch die Hintertür eingeführt“ würde.

Mit der höheren Verdienstgrenze würde nicht nur die Wahlfreiheit, sondern auch der Wettbewerb zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung eingeschränkt. Die privaten Krankenversicherungen
selbst befürchten eine „Austrocknung“, weil ihnen der Nachwuchs abgeschnitten würde. Die politische Erfahrung und die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen außerdem befürchten, dass nach der Versicherungspflichtgrenze über kurz oder lang auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. Dann käme für Arbeitnehmer zwischen der jetzigen und der künftig höheren Beitragsbemessungsgrenze ein höherer Monatsbeitrag zur Krankenversicherung heraus. Das gleiche würde dann für ihre Arbeitgeber gelten, die ja die Hälfte tragen müssen.
Der Bayerische Handwerkstag hat sich aber für eine Entkopplung der Krankenversicherung vom Arbeitsverhältnis, zumindest aber für ein „Einfrieren“ des Arbeitgeberbeitrages zur Krankenversicherung ausgesprochen. Das Vorhaben beinhaltet aber im Gegenteil eine Tendenz zur Erhöhung der Lohnzusatzkosten.

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