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Das EU-Parlament hat den seit Wochen in der Öffentlichkeit
diskutierten Richtlinien-Entwurf zum Schutz vor „optischer
Strahlung“ deutlich abgeschwächt. Es soll weitgehend in das
Ermessen der Mitgliedsstaaten gestellt werden, inwieweit sie
Regeln für den Umgang mit Sonnenstrahlen erlassen. Der
Bayerische Handwerkstag begrüßt diese Entwicklung im Interesse
der Betriebe und hofft, dass die Richtlinie so auch von der
EU-Kommission und dem Ministerrat nachvollzogen wird.
In einem Brief an bayerische EU-Parlamentarier im Vorfeld der
Brüsseler Entscheidung hatte die Spitzenorganisation des
bayerischen Handwerk darauf hingewiesen, dass die ursprünglich
von Brüssel vorgeschlagenen Regelungen für kleine und mittlere
Unternehmen zu erheblichen Belastungen führen würden, „die
deutlich über das hinausgehen, was bisher im Bereich der
vorhandenen Arbeitsschutzgesetze und
Unfallverhütungsvorschriften bereits ausreichend geregelt ist.“
Besonders betroffen wäre das Baugewerbe.
In dem von Präsident Heinrich Traublinger, MdL, und
Hauptgeschäftsführer Bernd Lenze unterschriebenen Brief heißt
es, dass die ursprünglich vorgelegte Richtlinie „aus der
Sicht des Handwerks einen weiteren Schritt zur Überfrachtung
der Vorschriften im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes“
darstelle. Europa werde durch eine solche Richtlinie nicht
dynamischer, für die Betriebe entstünde noch mehr Bürokratie.
Der Beschluss des Europäischen Parlaments ist deshalb ein
Schritt in die richtige Richtung.
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