Bayerisches Handwerk zur „Sonnencreme-Richtlinie“:
Appell an Eigenverantwortung
Als erneuten Beweis der Realitätsferne der Brüsseler
Bürokraten bezeichnet der Präsident des Bayerischen
Handwerkstages (BHT) Heinrich Traublinger, MdL, die geplante
Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung.
Diese Richtlinie schreibt nicht nur den Schutz vor künstlichen
Quellen wie Lasergeräten vor, sondern auch vor „natürlichen
Quellen optischer Strahlung“, d.h. vor Sonnenstrahlen.
„Diese Schnapsidee konnte auch nur im verregneten Brüssel
geboren werden“, so Traublinger. Der Arbeitgeber könne doch
dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben und erst recht nicht
überwachen, ob der sich beim Arbeiten im Freien die Haut mit
Sonnenschutz eincremt und vor der Sonne schützende Kleidung
trägt. Im Urlaub trage er schließlich auch die
Eigenverantwortung für seine Gesundheit.
Traublinger macht darauf aufmerksam, dass diese Richtlinie weit
über das hinaus gehe, was bisher im Bereich der vorhandenen
Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften bereits
ausreichend geregelt sei. Betroffen wäre vor allem das
Baugewerbe, das zusätzliche Anforderungen, die zudem die
Realität auf Baustellen vollkommen verkennen, nicht mehr
verkraften kann.
Diese „Sonnencreme-Richtlinie“ würde sich in die Liste von
Richtlinien einreihen, die durch überzogene Detailregelungen
und Dokumentationspflichten die bürokratischen Belastungen in
den Unternehmen erhöhen. In einem Brief bitten der
BHT-Präsident und BHT-Hauptgeschäftsführer Bernd Lenze daher
Bayerns Ministerpräsident
Dr. Edmund Stoiber, sich für einen Stopp der Richtlinie
einzusetzen.