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Der jetzt im Bundestag beratene Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes
führt aus der Sicht des bayerischen Handwerks zu einer überzogenen
Verrechtlichung fast aller Lebensbereiche. Kleine und mittlere Betriebe
des Handwerks würden durch dieses Gesetz mit Bürokratie, Kosten und
Prozessen schwerwiegend belastet. Sie müssten immer in der Lage sein, zu
beweisen, dass sie in keiner Hinsicht nach Rasse, Geschlecht, Alter,
Religion o.ä. diskriminiert haben. Das gilt sowohl für ihre Rolle als
Anbieter von Arbeits- und Ausbildungsplätzen wie auch als Partner für
Werk- und Dienstleistungen. Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages,
Heinrich Traublinger, MdL: "Damit würden alle Hoffnungen auf die von
der Bundesregierung zugesagte Entbürokratisierung zunichte gemacht."
Durch dieses Gesetz würde das ohnehin überreglementierte deutsche
Arbeitsrecht noch unkalkulierbarer. Gerade kleine und mittlere
Handwerksbetriebe ohne eigene Rechtsabteilung würden darunter leiden.
Besonders zu kritisieren ist dabei der Umstand, dass die
Kleinbetriebsregelung, die Betriebe mit bis zu 5 bzw. 10 Mitarbeitern vom
Kündigungsschutz ausnimmt, ausgehöhlt würde.
Auch das Verhältnis zu den Kunden bzw. Auftraggebern würde
unverhältnismäßig belastet. Ein Kunde eines Handwerksbetriebs könnte
eine Diskriminierung behaupten und ggf. eine Entschädigung oder sogar
einen Vertragsabschluss erzwingen.
Das geplante Antidiskriminierungsgesetz ist in seiner jetzigen Form
für die kleinen und mittlere Betriebe des Handwerks ein
Einstellungsverhinderungs- und ein Bürokratisierungsgesetz mit
unabsehbaren Haftungsfolgen, das so nicht akzeptabel ist.
Das bayerische Handwerk fordert deutliche Änderungen sowohl beim
deutschen Gesetzentwurf als auch bei den zugrundeliegenden EU-Richtlinien.
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