Meisterbrief

Staatsregierung will Klarstellung

Meistervorbehalt darf von TTIP nicht betroffen werden

8. Mai 2015

Das Handwerk steht der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) grundsätzlich positiv gegenüber, da größere Handwerksbetriebe von den Vereinbarungen profitieren werden. Zudem kann der Abbau von Handelshemmnissen auch die Bürokratiekosten senken und die Wirtschaft damit effizienter machen. Der Meistervorbehalt für die 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufe darf von TTIP aber nicht betroffen werden. Nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung wie auch des Handwerks handelt es sich hierbei nämlich nicht um eine "diskriminierende Qualifizierungsanforderung an die Berufsqualifikation". Deshalb strebt die Bayerische Staatsregierung bei den politischen Verhandlungen über das Abkommen eine ergänzende Klarstellung an. Bei der letzten Kabinettssitzung hat sich die Staatsregierung darauf festgelegt, dass in TTIP ein Rahmen geschaffen werden soll, um über die gegenseitige Anerkennung von Qualifizierungsnachweisen in reglementierten Berufen zu verhandeln .Dabei könne es nicht um eine Absenkung der Anforderungen an die nationalen Qualifizierungen gehen.

"Es ist für das Handwerk von existentieller Bedeutung, dass bereits während der Verhandlungen sichergestellt wird, dass TTIP nicht am Meistervorbehalt rütteln darf", betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Georg Schlagbauer. Der Wegfall der Meisterpflicht in 53 Handwerksberufen ab 2004 habe dazu geführt, dass in diesen Berufen kaum mehr ausgebildet werde und damit der Nachwuchs wegbreche. Wertvolles Know-how sei bereits verloren gegangen und außerdem sei mit dem Meisterbrief ein wichtiger Qualitätsnachweis für den Verbraucher weggefallen. "Dies darf sich nicht über den Umweg TTIP wiederholen", bekräftigt Schlagbauer und zeigt sich erleichtert, dass sich die Bayerische Staatsregierung die Befürchtungen und die Warnungen des Handwerks zu eigen gemacht hat.

Jens-Christopher Ulrich

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