Erbschaftsteuer
Handwerkskammer für München und Oberbayern

BHT zur Erbschaftsteuer

Kabinettsbeschluss zur Erbschaftsteuerreform
Schlagbauer: "Handwerk schwer enttäuscht"

8. Juli 2015

"Die Erbschaftsteuerreform entscheidet die wirtschaftliche Zukunft des Handwerks wesentlich mit. Daher ist das bayerische Handwerk von dem heutigen Kabinettsbeschluss schwer enttäuscht", erklärt Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).

Schlagbauer: "Die Anzahl der von der Erbschaftsteuer verschonten Betriebe ist viel zu klein!" Die Mitarbeiterzahl in bayerischen Handwerksbetrieben liegt bei durchschnittlich fünf. Die Grenze müsse daher auf mindestens fünf Beschäftigte angehoben werden. Für Betriebe zwischen sechs und 20 Beschäftigten sollte darüber hinaus die einzuhaltende Lohnsumme abgesenkt werden. Zwar sollen jetzt Mitarbeiter/innen im Mutterschutz oder in Elternzeit sowie Langzeitkranke und Auszubildende nicht mitgerechnet werden; hinzukommen muss aber, dass grundsätzlich nach Vollzeitäquivalenten gezählt wird und nicht nach Köpfen. "Auf keinen Fall darf die Bestimmung der Mitarbeiterzahl zu einer Doktorarbeit ausarten", betont Schlagbauer. "Das Bürokratiemonster frisst unsere Betriebe ohnehin schier auf!"

Zudem müsse bei der Bedarfsprüfung eine Gefährdung der Unternehmenssubstanz durch eine Schmälerung des Eigenkapitals verhindert werden. Keinesfalls darf sie an das Privatvermögen anknüpfen. Der BHT-Präsident: "Sonst droht eine Vermögensteuer durch die Hintertür!" Die geplante Vermengung von Privatvermögen und Betriebsvermögen stößt beim Handwerk darüber hinaus auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dies mit einem Wahlrecht für den Bürger zu rechtfertigen, werde keinen Bestand haben, betont Schlagbauer.

Ökonomisch intakte und leistungsfähig handwerkliche Familienbetriebe mit langjährigen und einzigartigen Erfahrungen dürften nicht um ihre Existenz gebracht werden, so der BHT-Präsident. Die Erbschaftsteuerreform entscheide deshalb auch, ob es in Zukunft noch generationenübergreifende Familienunternehmen geben werde, die Werte lebten und in langen Zeiträumen dächten. Schlagbauer: "Mit diesem Gesetz wird die ursprüngliche Idee der Förderung des Mittelstandes völlig zunichte gemacht. Das hat das Bundesverfassungsgericht auf keinen Fall bezwecken wollen!" Das Ergebnis könne so nicht bleiben. "Nötigenfalls muss aufgrund der drohenden einseitigen Belastungen für kleine Betriebe eine erneute Überprüfung in Karlsruhe erfolgen", erklärt der BHT-Präsident.