Franz Xaver Peteranderl
Franz Xaver Peteranderl

Peteranderl: "Mehr Freiraum für Betriebe und Mitarbeiter"BHT zur Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs

28. Juni 2019

Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (sog. Minijobs), die auf Antrag Bayerns im Bundesrat beraten wird, hält der Bayerische Handwerkstag (BHT) für längst überfällig. „Minijobs sind ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen. Eine Anhebung der Verdienstgrenze würde beiden Seiten mehr Freiraum verschaffen“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Die Minijob-Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2013 unverändert bei 450 Euro. Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro angehoben und steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde. In Verbindung mit der aktuell gültigen Verdienstgrenze für Minijobs führt dies jedoch automatisch zu einer Verringerung der Arbeitszeit. Peteranderl: „Aufgrund des Fachkräftemangels können vor allem kleinere Betriebe die entstehenden Lücken durch Einstellung neuer Mitarbeiter kaum noch füllen.“

Der BHT spricht sich daher für den Antrag Bayerns aus, die Verdienstgrenze bei Minijobs ab dem 1. Januar 2020 auf 530 Euro anzuheben. „Wir halten zusätzlich eine Anpassung der beitrags- und steuerrechtlichen Regelungen für notwendig, um den Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Arbeitnehmer noch attraktiver zu machen“, sagt Peteranderl.

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Stabsstellenleiter, Pressesprecher

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