Peteranderl: "Begrüßen Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart"BHT zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
9. April 2019
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Selbstständige in das System der Altersvorsorgepflicht einbezieht. Der Bayerische Handwerkstag (BHT) plädiert seit Jahren dafür und bewertet den Ansatz grundsätzlich positiv. „Wir begrüßen insbesondere, dass den Betroffenen eine Wahlmöglichkeit bei der Vorsorgeart eingeräumt werden soll. Für Existenzgründer und Selbstständige, die bereits eine adäquate Alterssicherung aufgebaut haben, sollten jedoch Erleichterungen und Übergangsvorschriften gelten“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.
Bereits der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD benennt als Ziel die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht. Sofern Selbstständige nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert sind (z.B. in berufsständischen Versorgungswerken), sollen sie künftig zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können. Voraussetzung ist, dass diese insolvenz- und pfändungssicher sind und in der Regel zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung führen.
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