BHT zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen - Traublinger: "Handwerkerbonus muss erhalten bleiben"

2. Februar 2011

Mit Ablehnung reagiert das bayerische Handwerk auf die Forderung des Bundesrechnungshofs, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wieder abzuschaffen. "Die Behauptung, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sich nicht bewährt hat und nur Mitnahmeeffekte produziert, ist für das Handwerk nicht nachvollziehbar", erklärt der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D. Nach einer Berechnung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ergibt sich bei dem Steuerbonus ein Selbstfinanzierungseffekt von rund 80 Prozent, wenn lediglich ein Drittel der bisher schwarz ausgeführten Arbeiten wieder legal erledigt werden.

Wie der Linzer Wirtschaftsprofessor und Schwarzarbeit-Experte Friedrich Schneider und das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen kürzlich mitgeteilt hatten, sank die Schattenwirtschaft in Deutschland zwischen 2009 und 2010 um 4,2 Milliarden Euro. "Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Rückgang auch dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen zuzuschreiben ist. Er muss daher erhalten bleiben", betont Traublinger. Grundsätzlich gelte es aber noch mehr, ehrliche Arbeit aufzuwerten und dem Staat damit Steuereinnahmen und Sozialabgaben zu sichern.