Franz Xaver Peteranderl

Peteranderl: "Musterfeststellungsklage auch für Betriebe"Bayerisches Handwerk zur Musterfeststellungsklage

5. Dezember 2018

Der Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen haben sich innerhalb kurzer Zeit bereits mehr als 28.000 Fahrer von Dieselfahrzeugen angeschlossen. Die große Zahl der Anmelder belegt den Bedarf für ein Klageverfahren, mit dessen Hilfe Geschädigte ihre Ansprüche bei Massenschäden prozessökonomisch durchsetzen können.

Der Bayerische Handwerkstag (BHT) hatte die Einführung der Musterfeststellungsklage unterstützt, zugleich jedoch die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Verbraucher kritisiert. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Betriebe eine Leistungsklage erheben und damit ein finanziell beträchtliches Prozessrisiko eingehen müssen, während Verbrauchern der kostengünstige Weg über die Musterfeststellungsklage offensteht“, kritisiert BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl. Ebenso wie Verbraucher verfolgen kleine und mittlere Betriebe ihre Schaden- oder Erstattungsansprüche eher nicht, wenn ihnen der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig erscheint. Der BHT fordert deshalb, den Anwendungsbereich der Musterfeststellungsklage auch für Handwerksbetriebe zu öffnen.

 Ansprechpartner

Alexander Tauscher

Pressesprecher

Telefon 089 5119-120

Fax 089 5119-129

alexander.tauscher--at--hwk-muenchen.de

Jens Christopher Ulrich

Stabsstellenleiter, Pressesprecher

Telefon 089 5119-122

Fax 089 5119-129

jens-christopher.ulrich--at--hwk-muenchen.de